Gebäudeversicherungen im Überblick
Ein Haus bauen kann schon problematisch sein, aber auch danach gibt es einiges zu beachten.
Um sein Hab und Gut zu schützen, muss man das Haus mit einer entsprechenden Versicherung absichern. Das geschieht mit einer: „Gebäudeversicherung“. Auch wenn eine Gebäudeversicherung nicht Pflicht ist, so schreiben die Banken diese in der Regel vor. Zu 97 % sind Wohngebäude von Banken finanziert. Ist das Gebäude nicht mit einer Gebäudeversicherung behaftet und es kommt zu einer Katastrophe, zahlt niemand Schadenersatz und die Bank besteht weiterhin auf die Einhaltung des Kreditvertrages. Ein derartiger Ablauf muss zwangsläufig in den finanziellen Ruin laufen, zumal die Beiträge zur Gebäudeversicherung nicht gerade belastend sind. Es spielt auch keine Rolle, ob das Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Erdbeben gefährdetem Gebiet liegt. Auch wenn es nicht der Fall ist, können unvorhersehbare Gebäudeschäden durch Blitz, Sturm oder Regenwasser jederzeit passieren.
Welche Schäden deckt eine Gebäudeversicherung ab?
Alle Schäden, welche fest im oder am Haus installiert sind, dazu zählen: Dach, Fassade, Wände, Türen, Dusche oder Badewanne. Alle anderen beweglichen Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Auch wenn eine Einbauküche fest mit dem Haus verbunden ist, gab es diesbezüglich in der Vergangenheit des Öfteren Probleme mit Versicherungen. Aus diesem Grunde sollte die Einbauküche besser in die Hausratversicherung aufgenommen werden, dann besteht auch gleichzeitig eine Haftung gegen Diebstahl, Einbruch und Vandalismus, denn eine zerkratzte Hochglanz- Küche sieht nicht wirklich gut aus.
Befindet sich das Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet ist der Schaden im Regelfall nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Derartige Schäden werden von einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Dazu gehören auch: Schneelasten, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, Erdbeben, oder ein Erdrutsch. Ein nicht gerade seltener Fall sind Dachkatastrophen durch zu hohe Schneelasten.
Kann jeder Hauseigentümer diese Versicherungen abschließen?
Die Gebäudeversicherung auf jeden Fall, die Elementarschadenversicherung nicht in jedem Fall. Hauseigentümer mit einem Gebäude in einem Erdbeben gefährdeten –oder Überschwemmungsgebiet, kann eine derartige Versicherung wegen des überhöhten Risikos verweigert werden. Um in einem solchen Fall zumindest das Risiko etwas zu minimieren bedarf es Verhandlungsgeschick mit der Versicherung und eventuell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, nach dem Motto: „Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach“.
Ein etwas neueres Problem stellen die Solaranlagen dar
Die Diebstahlrate bei Solarkollektoren ist nicht gerade gering, daher ist es ratsam, Solaranlagen in die Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung mit aufzunehmen.
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