Ratgeber

Kleinkläranlagen für das Badezimmer

kleinklaeranlagenSie erfreuen sich wachsender Beliebtheit: die Kleinkläranlagen. Besonders oft werden sie in wenig besiedelten Gebieten wie Kleinsiedlungen, bei frei stehenden Häuser und Gastwirtschaften eingesetzt, um das eigene Abwasser selbst abzuleiten.
Bei dem Bau von Kleinkläranlagen sind eine Vielzahl von rechtlichen Grundlagen und DIN-Normen zu beachten. Der Bemessungswert beträgt vier bis 50 Einwohnerwerte.

Am meisten verbreitet sind die vollbiologischen Kleinkläranlagen. Sie arbeitet mit der nötigen Klärgrube – oft eine Dreikammerabsetzgrube, die dazu dient, die Feststoffe und Fette aus dem Abwasser zu verwerten. Danach folgt die biologische Reinigung.

Da viele Anlagen aber bereits veraltet sind und die Umwelt stark belasten, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass bis 2015 alle Kleinkläranlagen mit einer vollbiologischen Klärstufe ausgerüstet sein müssen.

Betreibern sollte klar sein, dass die ihre Anlagen selbst kontrollieren und warten müssen, um die Funktionen zu gewährleisten. Hier muss oft der Fachmann zu Rate gezogen werden. Das sollte auch bei Bau oder der Nachrüstung geschehen, damit die Anlagen nicht so schnell abnutzen. Die neueste Generation Anlagen soll aber schon ohne kosten- und aufwandsintensive Reinigung auskommen, da die vorhandenen Mikroorganismen die Reinigung gleich mit übernehmen. Die Produkte aus dem Abwasser werden aufgenommen und gleich in Biomasse zersetzt. Als Ergänzung zu den Kleinkläranlagen gibt es die Pflanzenkläranlage, die das Abwasser durch Bakterien reinigt.

Rechtlich ist zu beachten, dass Kleinkläranlagen in einigen Bundesländern baugenehmigungspflichtig sind. Eigentümer müssen keine Abwasserabgabe zur Abwassereinleitung zahlen. Eine behördliche Erlaubnis ist zum Einleiten des gereinigten Abwassers aus der Kleinkläranlage in Gewässer oder Grundwasser erforderlich. Die Anforderungen nach dem Stand der Technik sollten eingehalten sein, sonst sind Nachrüstungen nötig. Kleinkläranlagen müssen laut Gesetz mechanisch vorbehandeln und eine biologische Reinigungsstufe besitzen. Nur Anlagen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zuglassen sind, dürfen eingebaut werden.

Des Weiteren sind für den Bau und Betrieb maßgebliche Verordnungen zu beachten. Ziel der Gewässerschutzpolitik der Bundesrepublik ist es, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren, das Trink- und Brauchwasser sauber zu halten und die Wassernutzung zu sichern.

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