Bausparverträge
Beim Bausparvertrag handelt es sich um einen besonderen Sparvertrag, der nach einer bestimmten Zeit auch für die Baufinanzierung eingesetzt werden kann. Im Bausparvertrag können die vermögenswirksamen Leistungen (VL) angelegt werden. Damit kann die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie sichergestellt werden.
Der Bausparer zahlt seine Beiträge bis zu einem vertraglich bestimmten Prozentsatz der gesamten Bausparsumme in den Bausparvertrag ein. Zusätzlich kommen die vermögenswirksamen Leistungen, Guthaben-Zinsen und die Wohnungsbauprämie hinzu. Aus den eingezahlten Beiträgen und den genannten Faktoren setzt sich das Bausparguthaben zusammen.
Es gibt eine so genannte Mindestsparzeit, die der Bausparer leisten muss, bevor er erstmalig die Möglichkeit hat, um Zuteilung des Bausparvertrages zu bitten. Diese Mindestsparzeit ist variabel und hängt von der jeweiligen Bausparkasse und den vereinbarten Bedingungen ab. Wenn die reguläre Zuteilung des Bausparvertrages erfolgen kann, hat der Bausparer die Möglichkeit ein Bauspardarlehen in Höhe der Bausparsumme (abzüglich des Bausparguthabens) aufzunehmen. Der Zinssatz für dieses Bauspardarlehen wird bereits beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Er kann sich aber auch nur sein Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten.
Ein Bauspardarlehen bietet zum Beispiel den Vorteil, das es zu jeder Zeit ganz oder teilweise zurückerstattet werden kann, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wenn der Bausparvertrag noch nicht die Voraussetzungen für eine Zuteilung erfüllt, bieten einige Bausparkassen auch ein Vorausdarlehen als Übergangsfinanzierung an.
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