Was ist das GS-Zeichen?
Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und ist ein Qualitätssiegel, welches ein verwendungsfertiges Produkt auszeichnet, dass den nach Paragraph §21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genormten Anforderungen entspricht. Gegründet wurde das Gütesiegel Geprüfte Sicherheit 1977 und ist bis heute das einzige Qualitätssiegel für Produktsicherheit in Europa. Das GS-Zeichen ist kein privates Gütesiegel.
Welche Kriterien deckt das GS-Siegel ab?
Das GS-Zeichen ist ein europäisches Gütesiegel und zeichnet die Einhaltung europäischer Normen, aber auch DIN-Normen und andere einschlägige Richtlinien aus. Es bestätigt die Sicherheit für Gesundheit und Leben. Dabei wird nicht jedes fertige Produkt geprüft, sondern lediglich ein Baumuster. In einer Fertigungsüberwachung wird nachfolgend überprüft, ob die produzierten Produkte auch weiterhin dem getesteten Baumuster entsprechen. Diese Inspektion erfolgt üblicherweise jährlich. Die Qualität hinsichtlich der Lebensdauer eines Produktes wird nicht geprüft. Ob ein Hersteller seine Produkte einem Test auf „Geprüfte Sicherheit“ unterzieht, ist dabei freiwillig.
Wie kann man Produkte GS-zertifizieren lassen?
Ganz am Anfang werden die Prüfgegenstände und Dokumente kontrolliert. Die Auswirkungen des Produktes werden anschließend auf Sicherheit und Gesundheit geprüft und die GS-Prüfung integrieren viele produktspezifische europäische und deutsche Richtlinien sowie Normen. Außerdem wird festgestellt ob die Gebrauchsanleitungen korrekt und vollständig sind, sodass die Anforderungen an das GS-Prüfzeichen erfüllt werden. Die jeweiligen Sachverständigen prüfen die Anforderungen des Produktes für das GS-Zeichen und ob diese Anforderungen mit dem geprüften Baumaterial übereinstimmen. Sollte das Produkt unter europäische Richtlinien fallen, wird die Prüfung entsprechend dieser Vorgaben durchgeführt.
Damit das GS-Zeichen erhalten bleibt wird eine regelmäßige Inspektion bzw. Überprüfung durchgeführt, sodass eine konkrete Kontrolle der Produkte gewährleistet ist. Veränderungen an dem Produkt sollten im Vorfeld angekündigt sein, weil die Gültigkeit der GS-Zeichen sonst erlischt und nicht mehr gültig ist.
Welche Pflichten haben die Hersteller mit dem GS-Zeichen?
Der Hersteller muss dafür sorgen, dass die von ihm hergestellten, verwendungsfertigen Produkte, die das GS-Zeichen tragen mit dem Baumuster übereinstimmen. Er darf das GS-Zeichen nur dann verwenden oder grundsätzlich mit ihm werben, wenn er eine Bescheinigung von einer GS-Stelle erhalten hat. Es gibt das sogenannte Produktsicherheitsgesetz, welches besagt, dass ein Hersteller, der ein Produkt entwickelt oder herstellt, diese Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet.
Einführer von Produkten aus Ländern, die nicht dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, müssen in Deutschland geprüft werden, ob für das jeweilige Produkt eine gültige Bescheinigung von einer GS-Stelle vorliegt.